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3. Inhalt des Onlineangebotes
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4. Distanzierung

Das Landgericht Hamburg hat mit Urteil vom 12.05.1998 entschieden, dass man durch die Ausbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann - so das LG Hamburg - nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert.

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Urheberrecht
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Geschäftsbedingungen

1. Alle Zahlungen sind direkt an den Auftragnehmer zu leisten. Vertreter, Berater oder Vermittler sind zur Entgegenahme von Zahlungen nicht berechtigt.
2. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Erfüllung aller Verbindlichkeiten aus diesem Vertragswerk (einschließlich aller Nebenkosten, auch Installation und Montage) Eigentum des Auftragsnehmers.
3. Der Auftragnehmer ist berechtigt, sich zur Erfüllung des Vertrages einer ihrer selbstständigen Service-Stationen zu bedienen.
4. Die Haftung für Mängel wird im gesetzlichen Umfang übernommen, jedoch ist der Auftragnehmer berechtigt, zunächst Ersatz zu liefern oder nachzu bessern. Erst wenn die Ersatzlieferung oder Nachbesserung fehlgeschlagen ist, ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten (Wandlung) oder den Preis angemessen herabzusetzen (Minderung). Soweit Arbeiten an einem Bauwerk vorgenommen wurden, ist das Recht auf Wandlung ausgeschlossen.
5. Eine weitergehende Haftung für Schäden gleich aus welchem Rechtsgrund wird ausgeschlossen, es sei denn es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor.
6. Über die Gewährleistung hinaus leistet der Auftragnehmer eine freiwillige Garantie nach Maßgabe der nachfolgend abgedruckten
Bestimmungen.
7. Annahme: Wenn der Auftraggeber die Abnahme verweigert oder wenn er ausdrücklich erklärt nicht abnehmen zu wollen oder wenn
er nach Ablauf einer ihm gesetzten angemessenen Nachfrist stillschweigt, kann der Auftragnehmer vom Vertrag zurücktreten oder
Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Der Auftragnehmer kann dem Auftraggeber wegen Nichterfüllung des Auftrages eine
Bearbeitungsgebühr in Höhe von 15 % des Auftragspreises berechnen. Die Gebühr ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der
Auftragnehmer einen höheren oder der Auftraggeber einen geringeren Schaden nachweist.
8. Lieferzeit: Falls der Auftragnehmer die vereinbarte Lieferfrist nicht einhalten kann, hat der Auftraggeber eine angemessene Nachlieferfrist beginnend vom Tage des Eingangs der schriftlichen Inverzugssetzung durch den Auftraggeber, oder im Fall kalendermäßig bestimmter Lieferfrist mit deren Ablauf zu gewähren. Liefert der Auftragnehmer bis zum Ablauf der gesetzten Nachlieferfrist nicht, kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten.
9. Höhere Gewalt oder beim Auftraggeber oder dessen Lieferanten eintretende Betriebsstörungen, z.B. durch Aufruhr, Streik, Aussperrung, die den Auftragnehmer ohne eigenes Verschulden vorübergehend daran hindern, den Kaufgegenstand zum vereinbarten Termin oder innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern, verlängern die Lieferzeit um die Dauer wie diese Umstände angehalten haben. Zum Rücktritt ist der Auftraggeber nur berechtigt, wenn er in diesen Fällen nach Ablauf der vereinbarten Lieferfrist die Lieferung schriftlich anmahnt und diese dann nicht innerhalb einer zu setzenden angemessenen Nachfrist nach Eingang des Mahnschreibens des Auftraggebers beim Auftragnehmer an den Auftraggeber erfolgt. Im Falle kalendermäßig bestimmter Lieferfrist beginnt mit deren Ablauf die zu setzende Nachfrist.
10. Schriftform: Nebenabreden und abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
11. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand: Sollte eine der Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird
hierdurch der Bestand der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die
ihrem wirtschaftlichen Sinn möglichst nahe kommt.
Die gesetzlichen Bestimmungen im Bezug auf Schadenersatz wegen Nichterfüllung bleiben unberührt.




Inhaber: Martin Gutsch



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